• 2025
    Verpflichtender Start für den Empfang elektronischer Rechnungen. Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten
  • 2027
    Ende der Übergangsfrist. Ausstellungspflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz. Kritischer Stichtag für die meisten mittelständischen Unternehmen.
  • 2028
    Vollständige Ausstellungspflicht für alle Unternehmen. Keine Ausnahmen mehr. Spätestens jetzt müssen alle B2B-Rechnungen elektronisch ausgestellt werden

Was bedeutet E-Rechnungspflicht?

Viele Unternehmen haben die E-Rechnung lange Zeit mit „PDF per E-Mail“ gleichgesetzt. Doch genau diese Gleichsetzung ist für die Praxis wichtig zu korrigieren.

Eine Rechnung gilt nur dann als E-Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format ermöglicht eine elektronische Verarbeitung. Entscheidend ist also nicht nur „digital“, sondern maschinenlesbar und strukturiert.

Wichtig für die Praxis:

Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist seit 01.01.2025 grundsätzlich keine E-Rechnung mehr, sondern zählt als „sonstige Rechnung“. Das ist einer der größten Umstellungshebel, weil ein PDF zwar digital ist, aber kein E-Rechnungsformat mit strukturierten, maschinenlesbaren Daten darstellt.

E-Rechnung: Ab wann Pflicht?

Die Frage, ab wann die E-Rechnung Pflicht ist, beantwortet man am besten, wenn man zwei Dinge sauber trennt: Empfangen und Ausstellen.

  • Empfangspflicht (Rechnungseingang)

    Seit 01.01.2025 müssen alle inländischen Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können (B2B). Damit wird Empfangsfähigkeit zur Pflicht-Basis: organisatorisch und technisch
  • Ausstellungspflicht (Rechnungsversand)

    Die Verpflichtung zur Ausstellung folgt in Stufen über Übergangsregelungen. Für viele Unternehmen wird der Versand strukturierter E-Rechnungen später verpflichtend, für kleinere Unternehmen greifen unter bestimmten Voraussetzungen längere Übergangsfristen.

Wenn Sie statt Einzellösungen einen durchgängigen E-Rechnungsprozess wollen: ivi verbindet Eingang, Verarbeitung und Versand in einem System.

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Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?

Seit 1. Januar 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können, selbst wenn man das intern gern als „Ausnahmefall“ einordnet.

Beim Versand ist es anders: Rechnungen von Kleinunternehmern sind von der Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen. Sie dürfen also weiterhin sonstige Rechnungen wie PDF nutzen, je nach Rahmenbedingungen.

Stellen Sie den E-Rechnungsempfang organisatorisch und technisch stabil auf. So vermeiden Sie, dass Eingangsrechnungen hängen bleiben, weil Format, Zustellweg oder interner Ablauf nicht zusammenpassen.

Mitarbeiter erklärt die E-Rechnungspflicht und Umstellung auf strukturierte E-Rechnungsformate.

Gibt es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht?

Es gibt Sonderfälle und vor allem Übergangsregelungen, allerdings fast ausschließlich rund um das Ausstellen und Versenden. Gleichzeitig wird in vielen Übersichten betont: Seit dem Empfang 2025 sollten Unternehmen grundsätzlich vorbereitet sein (Empfangsfähigkeit als verlässliche Basis).

Übergangsregelungen für das Ausstellen und Versenden sehen in den ersten Jahren gestaffelte Fristen vor, in denen weiterhin PDF-Rechnungen möglich sind.

Beispiele für Ausnahmen:

  • B2C-Rechnungen (an Privatkunden)
  • Kleinbetragsrechnungen und bestimmte Fahrausweise
  • Bestimmte steuerfreie Umsätze
  • Kleinunternehmer (Sonderregelung beim Ausstellen, nicht beim Empfang)

Übergänge und Sonderfälle gibt es, aber Empfangsfähigkeit ist seit 2025 das Pflichtprogramm.

Welche E-Rechnungs-Formate sind  
zulässig?

Wenn es um E-Rechnungs-Formate geht, wird regelmäßig EN 16931/DIN EN 16931 herangezogen. Das ist der gemeinsame Nenner in Europa: Die Norm beschreibt, welche Daten eine E-Rechnung enthalten muss und wie sie strukturiert sind. Auf dieser Grundlage bauen dann die verbreiteten Standards wie XRechnung und ZUGFeRD auf.

  • EN 16931/DIN EN 16931

    EN 16931 beschreibt das Datenmodell, das strukturierte E-Rechnungen interoperabel macht.
  • XRechnung

    XRechnung ist ein XML-Format und im deutschen Umfeld (besonders im öffentlichen Bereich) sehr verbreitet.
  • ZUGFeRD

    ZUGFeRD ist hybrid: PDF + strukturierte XML. Es wird häufig als pragmatischer Brückenstandard genutzt, weil es Sichtbarkeit (PDF) und Struktur (XML) kombiniert.
  • Peppol

    Peppol ist kein Rechnungsformat wie XRechnung oder ZUGFeRD, sondern ein standardisierter Transportweg bzw. ein Netzwerk, über das elektronische Dokumente sicher und strukturiert übertragen werden.

Aufbewahrungspflicht Rechnungen und GoBD-Archivierungspflicht

Mit der E-Rechnungspflicht steigen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Integrität und Auffindbarkeit. Bei Prüfungen muss belegt werden können, wann die Rechnung eingegangen oder versendet wurde, welche Inhalte sie hatte und dass sie unverändert geblieben ist.

Sie brauchen in der Praxis eine Lösung für:

  • strukturierte Daten (und je nach Format zusätzlich eine Belegdarstellung)
  • revisionssichere Aufbewahrung und dokumentierte Prozesse
  • Zugriff für Audit/Prüfung (prüfungsfest und nachvollziehbar)

Die Einordnung zur Aufbewahrung/GoBD wird in der Praxis regelmäßig zusammen mit BMF-Hinweisen diskutiert. Wichtig ist vor allem, dass Archivierung nicht mit einer Ablage gleichgesetzt wird, sondern prüfungsfähige Nachvollziehbarkeit bedeutet.

Checkliste:
So setzen Sie die E-Rechnung Pflicht pragmatisch um

Wenn Sie diese Punkte nicht als Einzelprojekte, sondern als durchgängigen Prozess umsetzen möchten, unterstützt Sie ivi als E-Rechnungssoftware vom Empfang über Validierung bis hin zu Workflow.

  • Empfang sicherstellen (seit 2025 pflichtrelevant)

    • Zentraler Eingang (z. B. E-Mail/Portal/Netzwerk)
    • Fähigkeit, strukturierte Formate zu lesen/validieren/verarbeiten
    • Klare Zuständigkeiten (AP/FiBu/IT)
  • Formate & Kanäle definieren

    • Welche Partner verlangen XRechnung, UGFeRD, Peppol, ggf. EDI?
    • Welche Einheiten/Länder sind betroffen?
  • Prozesse automatisieren

    • Validierung & Datenanreicherung
    • Freigabe-Workflow
    • ERP-/FiBu-Integration
  • Archivierung und Compliance umsetzen

    • revisionssicher, durchsuchbar, nachvollziehbar
    • Aufbewahrungsregeln und Dokumentation

Wenn Sie diese Punkte nicht als Einzelprojekte, sondern als durchgängigen Prozess umsetzen möchten, unterstützt Sie ivi als E-Rechnungssoftware vom Empfang über Validierung bis hin zu Workflow.

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Häufige Fragen zu E-Rechnungspflicht 2025

Was bedeutet E-Rechnungspflicht?

Im B2B müssen Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format verarbeitet werden können. Ein PDF zählt (grundsätzlich) als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen im B2B-Umfeld E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung kommt stufenweise über Übergangsregelungen.

Welche Formate sind zulässig?

Maßgeblich ist die Norm EN 16931 (DIN EN 16931): Sie beschreibt das europäische Datenmodell für E-Rechnungen. Darauf basieren u. a. XRechnung und ZUGFeRD. Peppol ist kein Rechnungsformat, sondern ein Übertragungsweg/Netzwerk, über das E-Rechnungen sicher ausgetauscht werden können.