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E-RECHNUNGSPFLICHT IN DEUTSCHLAND AB 2025!

Bereit für die Zukunft?

6 W-Fragen zur E-Rechnungspflicht. Alles, was Sie wissen müssen:

Was ist eine E-Rechnung?

Als E-Rechnung werden Rechnungen definiert, die in einem strukturierten Format vorliegen. E-Rechnungen ermöglichen die Automatisierung des kompletten Rechnungsprozesses (Erstellung, Versendung, Übermittlung, Empfang und Rechnungsverarbeitung). Die E-Rechnungen entsprechen dem in der Praxis bewährten Rechnungsstandard EN16931, der auch bei der XRechnung verwendet wird.

Wieso E-Rechnungspflicht?

Die EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age), sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten nationale Umsatzsteuer-Meldesysteme einführen. Diese Meldesysteme dienen der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Um die Funktionen dieses Meldesystems zu gewährleisten, müssen Rechnungen im EN16931 Standard vorliegen. Die damit verbundene E-Rechnungspflicht und die Einführung des Meldesystems sind Teil des Wachstumschancengesetz (WCG).

Wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Ab 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Deutschland stufenweise in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Unternehmen ihre Prozesse auf die Annahme von E-Rechnungen gemäß EN16931-Standard umstellen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Mehr über den aktuell gültigen Zeitplan erfahren Sie hier.

Wen betrifft die E-Rechnungspflicht?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle deutschen B2B-Transaktionen. Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, müssen sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen gemäß den neuen Standards anzunehmen und auszustellen. Dies stellt sicher, dass sämtliche Akteure im Geschäftsverkehr den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden können.

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Wie gehe ich diese Herausforderung an?

Die SGH ist Ihr zuverlässiger Partner in diesen wandelnden Zeiten. Wir bieten umfassende Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen optimal auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet ist. Von der Beratung über die Implementierung bis hin zur Gewährleistung gesetzeskonformer Prozesse stehen wir an Ihrer Seite, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wo halte ich mich auf dem Laufenden?

In unserem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über das aktuelle Geschehen zum Wachstumschancengesetz und der E-Rechnungspflicht. Zudem ordnen wir ein, was die Änderungen für Sie bedeuten und wie Sie auch in Zukunft gesetzeskonform agieren.

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Stufenweise Umstellung auf E-Rechnung und Meldesystem

AB 2025

… wird die E-Rechnung für alle Unternehmen im B2B-Umfeld in Deutschland verpflichtend sein.

AB 2028

… wird auch in Deutschland ein Meldesystem eingeführt, das Steuer- und Statusdaten an die Finanzverwaltung überträgt.

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FAQ

Die E-Rechnungspflicht erfordert Anpassungen, aber mit SGH als Partner müssen Sie bestehende Prozesse nicht grundlegend ändern. Unsere Lösungen integrieren sich nahtlos in Ihre Abläufe.

SGH als Prozessintegrator sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einhält, während Ihre ERP-Lösungen reibungslos funktionieren.

SGH integriert alle gängigen E-Rechnungsformate in Ihre Prozesse, gewährleistet medienbruchfreie Workflows und sichert den sicheren Datenaustausch zwischen multiplen Datenquellen.

Die SGH ist Ihr erfahrener E-Rechnungs-Dienstleister mit länderübergreifenden Schnittstellen zu Business- und Behörden-Plattformen. Wir bieten eine hochflexible, zukunftssichere E-Rechnungsplattform.