veröffentlicht am 04.08.2023 | Lesedauer ca. 5 Minuten

E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 1.1.2025 – Wir sind bereit!

Mehrwertsteuer: Nationale Gesetzesänderung auf dem Weg

Zum 1.1.2025 soll in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze mit einem begleitenden Meldesystem eingeführt werden. Es steht fest, dass E-Rechnungen zukünftig in Form strukturierter Daten erstellt und versendet werden müssen. Papier- und PDF-Rechnungen sind im Business-to-Business-Umfeld zukünftig nicht mehr als Originalrechnung zugelassen. Deutschland wird sich bei den Vorgaben inhaltlich an der ViDA-Initiative der Europäischen Kommission ausrichten.

Europäische Mehrwertsteuerinitiative: ViDA (VAT in a Digital Age)

Der Rechtsetzungsvorschlag ViDA befasst sich mit harmonisierten Regelungen für die E-Rechnung und samt dazugehörigem Meldesystem. Ziel ist es, Mehrwertsteuerbetrug besser zu bekämpfen. In diesem Gesetzesvorschlag geht es um Reporting-Verpflichtungen gegenüber den nationalen Steuerbehörden. Grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Transaktionen sollen auf Basis einer strukturierten E-Rechnung nachvollziehbar werden. Hierzu wird ein Meldesystem, kurz CTC (Continious Transaction Controls), verpflichtend umgesetzt. Die ViDA-Einführung wird zum 1.1.2028 angestrebt.

Neue Regelungen

Der Zeitrahmen zur obligatorischen E-Rechnung ist national und international gesteckt. Der Weg dahin wird derzeit definiert.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant zum 1.1.2025 die stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronische Rechnung für B2B-Umsätze innerhalb Deutschlands. Grundlage dafür ist der am 17.7.2023 vom BMF veröffentlichte Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstums Chancen Gesetz).

Die mit der E-Rechnungspflicht verbundenen Herausforderungen sind komplex – viele Details noch unklar.

 

Das Meldesystem (Continuous Transaction Controls – CTC)

 

Bei CTC-Modellen werden Auszüge der Rechnungsdaten (= Report) nach der Rechnungsstellung an die Finanzverwaltung gesendet.

Die meldepflichtigen Daten werden in einem strukturierten Format übertragen und können daher von der Finanzverwaltung maschinell ausgewertet werden.

Was genau wird als eine E-Rechnung definiert?

Als E-Rechnung werden Rechnungen definiert, die in einem strukturierten Format vorliegen. Elektronic Invoicing ermöglicht die Automatisierung des kompletten Rechnungsprozesses (Erstellung, Versendung, Übermittlung, Empfang und Rechnungsverarbeitung). Die EU favorisiert als Dateiformat den in der Praxis bewährten Rechnungsstandard DIN EN 16931, der auch bei der X-Rechnung verwendet wird.

 

E-Rechnungspflicht für Ihre Zentralregulierung: Wir sorgen für  zukunftssichere und reibungslose Lösungen

Gut zu wissen: SGH ist nicht nur Ihr  Zentralregulierer, sondern auch Ihr Service-Provider in Sachen E-Rechnung, eine einzigartige Dienstleistungskombination. Seit 2006 nutzen renommierte Unternehmen weltweit unsere ivi-Plattform für den Versand und Empfang elektronischer Rechnungen. Hier bilden wir alle gängigen nationalen und internationalen Standards für E-Rechnungen ab und werden auch die zukünftigen Anforderungen der obligatorischen E-Rechnung und des Meldesystems rechtskonform umsetzen.

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Übertragungswege
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