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Die E-Rechnungspflicht kommt

Liebes Anschlusshaus,​

die elektronische Rechnung wird zum 01.01.2025 für alle Rechnungen ab € 250,- , die zwischen Unternehmen ausgetauscht werden, verpflichtend. Das bedeutet für Sie, dass Sie ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein müssen, die zukünftige E-Rechnung zu empfangen, zu verarbeiten und ggf. auch zu versenden. ​

Nationale Gesetzesänderung auf dem Weg​

Die Einführung der E-Rechnung hat die Bundesregierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes (WCG) eingebracht. Das WCG ist am 23.02.2024 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem WCG ebenfalls zugestimmt. Damit ist die Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 sicher.​

Welche Voraussetzungen muss eine elektronische Rechnung künftig erfüllen?​

Die E-Rechnung muss zukünftig in einem strukturierten und maschinenlesbaren Datensatz vorliegen und der EU-Norm EN16931 entsprechen. Die deutsche Finanzverwaltung hat dies bereits konkretisiert und sieht für Deutschland XRechnung und ZUGFeRD als geeignete Formate an. Damit soll eine durchgängig digitale und automatisierte Bearbeitung der Rechnung von ihrer Erstellung bis zur Regulierung ermöglicht werden.​

IVR hat sich bereits intensiv auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet und bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit SGH eine zukunftssichere, einfache und rechtskonforme Lösung an. ​

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