SGH informiert: BMF nennt Details zu E-Rechnungsformaten
Vor wenigen Tagen verkündete das BMF aktuelle Informationen über die verpflichtende B2B-E-Rechnung. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie hier zusammengefasst:
- Die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0) werden den zukünftigen Anforderungen einer E-Rechnung entsprechen.
- Andere Rechnungsformate, welche die Norm EN 16931 erfüllen, dürfen verwendet werden.
- Bei hybriden Rechnungen (ZUGFeRD) wird der strukturierte Teil der Rechnung für steuerliche Fragen relevant.
- XML und PDF sind somit nicht mehr gleichgestellt. Das PDF wird zur „Ansichtsvariante“
- Aktuell arbeitet das BMF an einem EDI-Konzept. Ziel ist es, dass das EDI-Verfahren auch im zukünftigen rechtlichen Umfeld weiterhin genutzt werden kann. Allerdings könnten technische Anpassungen notwendig werden.
Achtung:
Das BMF weist ausdrücklich darauf hin
- dass der Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 für alle Unternehmen im B2B-Umfeld in Deutschland verpflichtend sein wird.
- Die im Wachstumschancengesetz definierten temporären Ausnahmen gelten nur für den Rechnungsversand.
Machen Sie Ihren persönlichen Readiness-Check! https://sgh-service.com/e-rechnungspflicht/
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