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SGH informiert: BMF nennt Details zu E-Rechnungsformaten

Vor wenigen Tagen verkündete das BMF aktuelle Informationen über die verpflichtende B2B-E-Rechnung. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie hier zusammengefasst:

  • Die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0) werden den zukünftigen Anforderungen einer E-Rechnung entsprechen.
  • Andere Rechnungsformate, welche die Norm EN 16931 erfüllen, dürfen verwendet werden.
  • Bei hybriden Rechnungen (ZUGFeRD) wird der strukturierte Teil der Rechnung für steuerliche Fragen relevant.
  • XML und PDF sind somit nicht mehr gleichgestellt. Das PDF wird zur „Ansichtsvariante“
  • Aktuell arbeitet das BMF an einem EDI-Konzept. Ziel ist es, dass das EDI-Verfahren auch im zukünftigen rechtlichen Umfeld weiterhin genutzt werden kann. Allerdings könnten technische Anpassungen notwendig werden.

Achtung:

Das BMF weist ausdrücklich darauf hin

  • dass der Empfang von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 für alle Unternehmen im B2B-Umfeld in Deutschland verpflichtend sein wird.
  • Die im Wachstumschancengesetz definierten temporären Ausnahmen gelten nur für den Rechnungsversand.

Machen Sie Ihren persönlichen Readiness-Check! https://sgh-service.com/e-rechnungspflicht/

 

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